Anträge auf Förderung

sollen folgende Informationen enthalten:

  • kurze, aussagefähige Beschreibung des Vorhabens,
  • Angaben zur Person, zum Studienverlauf und zu den bisherigen Studienleistungen,
  • Kurzbeurteilung durch den betreuenden Hochschullehrer mit einer Stellungnahme zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens sowie des Antragstellers/ der Antragstellerin,
  • Angaben über die Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Einrichtungen,
  • Durchführungs- und Kostenplan mit Angaben zum zeitlichen Ablauf,
  • E-Mailadresse und Bankverbindung des Antragstellers/ der Antragstellerin.

 

Anträge auf Förderung von Diplom-Arbeiten oder ähnlichen Arbeiten werden i. d. R. innerhalb von zwei Monaten entschieden. Bei Dissertationen und Habilitationen kann die Entscheidung bis zu einem Jahr dauern.

 

 

Anschrift:             Erich-Becker-Stiftung                   Telefon: 069 690-71655

                               Stiftungsbüro, Geb. 162               Telefax: 069 690-49571655

                               60547 Frankfurt am Main              E - Mail: stiftung@fraport.de

 

 

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