sollen folgende Informationen enthalten:
- kurze, aussagefähige Beschreibung des Vorhabens,
- Angaben zur Person, zum Studienverlauf und zu den bisherigen Studienleistungen,
- Kurzbeurteilung durch den betreuenden Hochschullehrer mit einer Stellungnahme zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens sowie des Antragstellers/ der Antragstellerin,
- Angaben über die Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Einrichtungen,
- Durchführungs- und Kostenplan mit Angaben zum zeitlichen Ablauf,
- E-Mailadresse und Bankverbindung des Antragstellers/ der Antragstellerin.
Anträge auf Förderung von Diplom-Arbeiten oder ähnlichen Arbeiten werden i. d. R. innerhalb von zwei Monaten entschieden. Bei Dissertationen und Habilitationen kann die Entscheidung bis zu einem Jahr dauern.
Anschrift:
Erich-Becker-Stiftung Telefon: 069 690-71655
Stiftungsbüro, Geb. 162 Telefax: 069 690-49571655
60547 Frankfurt am Main E - Mail: stiftung@fraport.de